Kein Kinderspielzeug!

Die Polizei Bochum macht, nach einem Einsatz am 18. Juni 2020, aus gutem Grund nochmals deutlich, dass Airsoftwaffen nicht in die Öffentlichkeit gehören.

Die Airsoftwaffen sind Anscheinswaffen - ihre optische Ähnlichkeit mit den realen Feuerwaffen können für den Besitzer zu einem ernsten Problem werden.

Die Beamten der Polizei müssen, wenn Sie zu einem Einsatz mit möglichen Schußwaffen gerufen werden, zunächst immer von einer echten Schußwaffe ausgehen und gehen für sich selbst, wie auch der vermeintliche Schußwaffenträger, ein hohen Risiko ein.

Beispielfoto Airsoftwaffe - hier Modell: WE M9 GasBlowBack - Quelle: privat
Beispielfoto Airsoftwaffe - hier Modell: WE M9 GasBlowBack - Quelle: privat

 

Auch wenn die Airsoftwaffen selbst keine tödlichen Verletzungen verursachen können,

so sind sie aus der Nähe nicht von echten Feuerwaffen zu unterscheiden und stellen für Außenstehende immer eine potentielle Bedrohung dar.

 

Das Führen von Airsoftwaffen ist daher in der Öffentlichkeit verboten!

Die Airsoftwaffen sind je nach Joule-Stärke erlaubnisfrei oder mit Vorlage des Personalausweises in Deutschland im Handel frei erhältlich - teilweise schon ab erreichen des Alters von 14 Jahren. Gerade Jugendliche setzt dies eine große Gefahr aus. So war offenbar auch den Jugendlichen vom Einsatz am 18. Juni das Führverbot nicht ausreichend bekannt oder bewußt.

Der Erwerb sowie Besitz von Airsoftwaffen sind nicht strafbar, aber hier scheint immer wieder das Bewußtsein für die Gefahr durch die optische Bedrohlichkeit und eine Aufklärung zur gültigen Rechtslage zu fehlen.

Dies verursacht leider immer wieder gefährliche Situationen im Öffentlichen Raum, auch wenn dies unbeabsichtigt und ohne Vorwand geschieht.

Gott sei Dank folgten am Einsatzort die Jugendlichen den Anweisungen der Einsatzkräfte und auch die Beamten selbst bewiesen Nervenstärke, so daß die Situation ohne Schaden für alle ausging.

Als Airsoft-Verein sehen wir es als unsere Pflicht an, auch weiter darauf hinzuweisen mit aller größter Vorsicht und nötigem Bewußtsein die Anscheinswaffen zu behandeln.

Bitte informieren Sie sich vor einem Kauf zu der Gesetzeslage und kaufen Sie die Anscheinswaffe nicht als "Spielzeug" für Ihre Kinder.

 

Auf unserer Homepage finden Sie weitere Empfehlungen und Berichte zu den Airsoftwaffen zu Ihrer Information.


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