Waffengesetz und Airsoft in 2020

Die Änderungen des deutschen Waffenrechts, die für 2020 vorgesehen sind, halten die Airsoft-Community weiter in Atem.

Bei den ganzen Debatten verliert man schnell den Überblick, wie Airsoft in Deutschland zukünftig betroffen sein könnte.

Aber auch dem Gesetzgeber scheint selbst einiges durchgegangen zu sein und in Punkto Softair unter 0,5 Joule, zeigen sich die neuen Regelungen als neues aber völlig unnnötiges Problem.

Darf man den ersten Stimmen glauben, so werden vormals "Spielzeugwaffen" zu verbotenen Gegenständen erklärt und ihre Besitzer (auch Kinder) mit einem Schlag kriminalisiert.

Dankenswerterweise haben sich einige Größen der Airsoft-Szene mit dem Problem intensiver beschäftigen können (z.B. GsP-Airsoft, Reaper, etc.) um die Gemeinschaft über mögliche Einschränkungen frühzeitig zu informieren.

So berichtet z.B. Reaper über seinen Facebook-Account über die Anfrage des VDB (Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.) zu den Regelungen der Softairwaffen unter 0,5 Joule:

Quelle: REAPERSs Airsoft - Facebook Account / VDB Newsletter
Quelle: REAPERSs Airsoft - Facebook Account / VDB Newsletter

Wir hoffen es handelt sich wirklich nur um einen "handwerklichen Fehler" und das Gesetz wird in den noch kritischen Punkten eine sinnvolle Änderung erfahren.

Vor dem Inkrafttreten sollte man eine, für alle (auch jungen) Bürgerinnen und Bürger, einfache verständliche und nachvollziehbare Sprache finden.

Neben der erhofften "Sicherheit" durch das neue Gesetz, wäre auch eine gesteigerte "Rechtssicherheit" für das Hobby Airsoft wünschenswert.